Das Vereinsgeschehen richtet sich nach der sogenannten Satzung. Jeder Verein gibt sich seine eigene Satzung und legt darin fest, welchen Zweck er verfolgt.
In der Satzung des SV Hallgarten ist festgeschrieben, dass der Verein gemeinnützig ist und die Förderung des Sports als oberstes Ziel hat. Zudem muss die Mitgliedschaft unabhängig von Beruf, Rasse und Religion möglich sein. Die Vereinsfarben sind rot-rot.
Die Kontrolle des Vereins teilen sich folgende drei „Organe“: