Die Mitgliederversammlung tagt jährlich und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Tagesordnung besteht üblicherweise aus den Punkten
Bei Beschlussfassungen ist eine absolute Mehrheit notwendig, bei Satzungsänderungen bedarf es der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
Die Jugendversammlung ist oberstes Organ der Jugendabteilung und funktioniert ähnlich wie die Mitgliederversammlung. Sie gibt sich eine eigene Satzung.